Jusletter

Arzneimittelgrossistin Zur Rose: Geschäftsmodell unzulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Heilmittel, Medizinprodukte, Lebensmittel
  • Zitiervorschlag: Jurius, Arzneimittelgrossistin Zur Rose: Geschäftsmodell unzulässig, in: Jusletter 14. Juli 2014
BGer – Das Geschäftsmodell der Zur Rose AG und der ihr angeschlossenen Ärzte zur Medikamentenabgabe ist nicht zulässig. Das Bundesgericht bestätigt den Entscheid des Zürcher Verwaltungsgerichts. (Urteil 2C_477/2012)

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