Jusletter

Drohnen und Flugmodelle: Anpassung der Verordnung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Luftfahrt
  • Zitiervorschlag: Jurius, Drohnen und Flugmodelle: Anpassung der Verordnung, in: Jusletter 14. Juli 2014
In Zukunft dürfen Drohnen oder Flugmodelle in einer Entfernung von weniger als 100 Metern von Menschenansammlungen nur mit einer Bewilligung des Bundesamtes für Zivilluftfahrt (BAZL) betrieben werden. Das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) hat einer Anpassung der Verordnung über Luftfahrzeuge besonderer Kategorien zugestimmt. Die Anpassung tritt am 1. August 2014 in Kraft.

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.