Schwyzer Richter darf nicht über Entscheid seiner Ehefrau urteilen
BGer – Ein Verwaltungsrichter des Kantons Schwyz hat die Beschwerde eines Ehepaares gegen eine Steuerveranlagung beurteilt, die unter anderem von seiner Ehefrau bearbeitet worden war. Das Bundesgericht hat nun entschieden: Der Richter hätte in den Ausstand treten müssen. (Urteile 2C_89/2013 und 2C_90/2013)
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