Fünf Jahre Haft für Killersuche im Internet
BGer – Um seiner Ex-Frau keinen Unterhalt zahlen zu müssen, hat ein Mann im Internet jemanden gesucht, der sie tötet. Das Bundesgericht hat das vom Kantonsgericht Luzern gefällte Urteil nun bestätigt. (Urteil 6B_136/2014)
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