Parmalat-Skandal
BGer – Das Bundesgericht hat entschieden, dass die Festlegung des Strafmasses bei der Verurteilung eines italienischen Managers 2012 im Rahmen der Parmalat-Affäre nicht korrekt ist. Ansonsten wurde die Beschwerde der Bundesanwaltschaft abgelehnt. (Urteile 6B_217/2013 und 6B_222/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare