Demande de passeport d’un jeune Syrien refusée
BVGer – Ein junger Syrier mit Wohnsitz im Kanton Waadt muss an die Behörden in Damaskus eine Gebühr zur Befreiung vom Militärdienst bezahlen, falls er einen gültigen Reisepass erhalten will. Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte den Einspruch des Bundesamtes für Migration. (Urteil C-1382/2014) (sk)
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