Migrationsamt verwechselt Namensänderung mit Namenskorrektur
BVGer – Das Bundesamt für Migration hat einen Antrag auf Namensänderung eines Flüchtlings abgelehnt, obwohl es nicht zuständig ist. Das Bundesverwaltungsgericht hat den Entscheid nun annulliert und den Fall an die Direktion für Zivilstandsfragen des Kantons Genf überwiesen. (Urteil A-5658/2013)
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