Rückforderung von Sozialversicherungsleistungen
BGer – Angestellte der Sozialversicherungen sind nicht verpflichtet, privat erlangtes Wissen um einen unrechtmässigen Leistungsbezug bei der Arbeit einzubringen. Ihr privates Wissen führt nicht zum Erlöschen des Rückforderungsanspruchs gegen die betroffene Person. Das Bundesgericht weist die Beschwerde eines Mannes ab, der trotz Neuvermählung weiter Witwerrente bezogen hat. (Urteil 9C_369/2013)
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