Tiefer als das Existenzminimum geht nicht
BGer – Die Arbeitslosenkasse des Kantons Bern hat einen Teil des Taggelds eines Versicherten an das Betreibungsamt überwiesen, obwohl bereits das Bruttotaggeld unter dem als Existenzminimum festgelegten Betrag lag. Das geht nicht, hat das Bundesgericht nun entschieden. (Urteil 8C_752/2013)
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