Wegweisung unverhältnismässig
BGer – Aufgrund seiner familiären Situation und seiner langen Anwesenheit in der Schweiz darf einem 52-Jährigen türkischstämmigen Mann die Niederlassungsbewilligung nicht entzogen werden. Das Bundesgericht verwarnt den Mann jedoch ausdrücklich. (Urteil 2C_1000/2013)
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