Auslandschweizer – Registrierungspflicht bleibt
Die Rechte und Pflichten der über 730'000 Auslandschweizer und Auslandschweizerinnen werden in einem neuen Gesetzt gebündelt. Der Nationalrat hat am 15. September 2014 die letzten Differenzen in der Vorlage ausgeräumt. Auslandschweizer müssen sich weiterhin registrieren lassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare