IV: Eingliederung ins Erwerbsleben
Der Bundesrat möchte die Eingliederung ins Erwerbsleben in der Invalidenversicherung (IV) weiter fördern. Er hat die Verordnung über die Invalidenversicherung (IVV) angepasst und auf den 1. Januar 2015 in Kraft gesetzt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare