Steuerrekurskommission: Unzulässige Doppelfunktion
BGer – Die Walliser Steuerrekurskommission kann nicht als unabhängiges Gericht gelten, wenn ihr Schreiber zugleich als Leiter des Rechtsdienstes im kantonalen Finanzdepartement tätig ist. (Urteile 2C_1014/2013 und 2C_1015/2013)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare