Kein Zugang zu Geheim-Dokumenten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt einen Entscheid der Fachstelle für Personensicherheit: Sie hat einen Bundesangestellten mit Zugang zu Geheim-Material als Sicherheitsrisiko eingestuft, weil sich dieser nicht «constant» vom rechtsextremen Milieu abgewendet hat. (Urteil A-912/2014)
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