Mikroverunreinigungen
Im Juni 2014 hat das Parlament die Änderungen des Gewässerschutzgesetzes genehmigt, welche vorsieht, dass die Massnahmen zur Verminderung der Mikroverunreinigungen in den Abwasserreinigungsanlagen (ARA) teilweise vom Bund finanziert werden. Der Bundesrat hat den 1. Januar 2016 als Datum für das Inkrafttreten der Gesetzesänderung festgelegt.
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