14 Jahre hinter Gitter für Tötung der Stiefmutter
BGer – Das Bundesgericht hat das vom Waadtländer Appellationsgericht verhängte Strafmass von 14 Jahren Freiheitsstrafe für den französischen Genetiker bestätigt. Dieser hat 2010 seine Stiefmutter in Vaux-sur-Morges VD getötet. (Urteil 6B_514/2014)
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