Durchgezogene Sicherheitslinie ist zulässig
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde einer Grundstückeigentümerin in Zürich-Affoltern abgewiesen. Sie wehrte sich dagegen, dass das Linksabbiegen von der Wehntalerstrasse her auf ihre Parzelle nicht mehr möglich sein soll. (Urteil 1C_112/2014)
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