Frist verpasst
BGer – Die Suva hat eine Verfügung falsch datiert. Diesen Fehler muss sie sich nicht anrechnen lassen, auch wenn die Rechtsvertreterin des Adressaten dadurch die Frist für eine Beschwerde verpasst hat. Dies hat das Bundesgericht in einer öffentlichen Beratung entschieden. (Urteil 8C_84/2014)
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