Jusletter

Die Revision der CO2-Verordnung als verpasste Chance für mehr Klimaschutz

Verminderungsverpflichtungen sollen gefördert, nicht zusätzlich erschwert werden

  • Autor/Autorin: Lukas Rich
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Lukas Rich, Die Revision der CO2-Verordnung als verpasste Chance für mehr Klimaschutz, in: Jusletter 27. Oktober 2014
Mit der vom Bundesrat am 8. Oktober 2014 verabschiedeten Teilrevision der CO2-Verordnung sollen der Vollzug klimapolitischer Instrumente präzisiert und Unklarheiten beseitigt werden. Nach Auffassung des Autors dürfte mit den jüngsten Änderungen jedoch das Instrument der Verminderungsverpflichtung für Unternehmen bei gleichzeitiger Rückerstattung der CO2-Abgabe deutlich an Attraktivität verlieren. Damit wird das bewährte Anreizsystem in Frage gestellt und das Erreichen der Klimaziele, zu denen sich die Schweiz mit dem Kyoto-Protokoll international verpflichtet hat, dürfte zusätzlich erschwert werden.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • 1. Klimapolitik der Schweiz im internationalen Kontext
  • 2. Innerstaatliche Umsetzung mit dem CO2-Gesetz
  • II. CO2-Abgabe als Instrument der schweizerischen Klimapolitik
  • 1. Grundsatz: Erhebung der CO2-Abgabe auf Brennstoffen
  • 2. Spezialfall: Verminderungsverpflichtung und Rückerstattung der CO2-Abgabe
  • III. Bisherige Voraussetzungen für Verminderungsverpflichtungen
  • 1. Tätigkeit nach Anhang 7 zur CO2-Verordnung
  • 2. Emittierung von mehr als 100 Tonnen CO2eq pro Jahr
  • IV. Praktische Schwierigkeiten bei der Umsetzung
  • V. Aktuelle Teilrevision der CO2-Verordnung
  • 1. Grundzüge der Vorlage
  • 2. Künftige Voraussetzungen für den Abschluss von Verminderungsverpflichtungen
  • a) Präzisierung des Anhang 7 zur CO2-Verordnung
  • b) Mindestens 60% der Treibhausgasemissionen aus Haupttätigkeit nach Anhang 7
  • c) Möglichkeit von Unternehmenszusammenschlüssen
  • VI. Würdigung: Verminderungsverpflichtungen sollen gefördert, nicht erschwert werden

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