DNA-Profile für die Strafverfolgung
Der Bundesrat hat am 22. Oktober 2014 mit einer Teilrevision der DNA-Profil-Verordnung die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass diese kriminaltechnische Unterstützung auch künftig auf dem neuesten technischen Stand erfolgen kann. Gleichzeitig dazu hat die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), Simonetta Sommaruga, die Totalrevision der DNA-Analyselabor-Verordnung EJPD genehmigt.
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