Pensionierter darf an der ETH nicht mehr Physik studieren
BVGer – Wer in jungen Jahren zwei Mal durch die Vorprüfung Physik an der ETH Zürich gerasselt ist, wird auch nach 40 Jahren nicht nochmals zum gleichen Studium zugelassen, hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-1956/2014)
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