Unschuldsvermutung verletzt: Schweiz verurteilt
EGMR – Die Schweiz hat im Falle eines katholischen Priesters, der des sexuellen Missbrauchs von Abhängigen verdächtigt war, das Recht auf ein faires Verfahren nach Europäischer Menschenrechtskonvention (EMRK) verletzt. Die Schweiz muss dem Priester Schmerzensgeld zahlen und einen Teil der Verfahrenskosten übernehmen. (Urteil 60101/09)
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