Neuregelung beim Steuererlass ab 2016
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 5. November 2014 das Bundesgesetz über eine Neuregelung des Steuererlasses auf den 1. Januar 2016 in Kraft gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt erhalten die Kantone die alleinige Kompetenz zur Beurteilung der Erlassgesuche bei der direkten Bundessteuer.
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