Renvoi d’une famille de demandeurs d’asile afghans en Italie dans le cadre du règlement « Dublin »
EGMR – Die Grosse Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Strassburg hat am 4. November 2014 ihr Urteil im Fall Tarakhel gegen die Schweiz gefällt. Der Entscheid stellt fest, es gebe eine Verletzung von Artikel 3 (Verbot unmenschlicher Behandlung) der Europäischen Menschenrechtskonvention, falls die schweizerischen Behörden die Gesuchsteller nach Italien zurückschicken würden, bevor sie individuelle Garantien der italienischen Behörden erhalten haben für eine dem Kindeswohl angemessene Aufnahme und den Schutz der Einheit der Familie. (Urteil 29217/12) (sts)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare