Weiterhin tarifloser Zustand für Aargauer Physiotherapeuten
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat den vom Aargauer Regierungsrat festgesetzten Taxpunktwert für Physiotherapeuten aufgehoben. Für die Bestimmung des korrekten Werts, fehlt die Berechnungsgrundlage. Diese muss gesamtschweizerisch festgelegt werden. (Urteile C-4482/2013 und C-4519/2013)
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