Zufallsfund bei Ermittlung gegen Polizist noch nicht verwendbar
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Polizisten teilweise gutgeheissen. Das Freiburger Kantonsgericht muss nun nochmals überprüfen, ob ein Zufallsfund aus der Telefonüberwachung eines Asylbewerbers auch für die Strafuntersuchung gegen den Polizisten verwendet werden darf. (Urteil 1B_220/2014)
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