Ex-Hausangestellter kann Lohnforderungen gegen Kamerun einklagen
BGer – Die Republik Kamerun geniesst keine Immunität bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Angestellten der kamerunischen Vertretung in Genf, hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hat ausstehende Löhne von total rund 100’000 Franken eingeklagt. (Urteil 4A_331/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare