Aus dem Bundesgericht
Ex-Hausangestellter kann Lohnforderungen gegen Kamerun einklagen
Beitragsarten:
Aus dem Bundesgericht
Rechtsgebiete:
Arbeitsrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Ex-Hausangestellter kann Lohnforderungen gegen Kamerun einklagen, in: Jusletter 1. Dezember 2014
BGer – Die Republik Kamerun geniesst keine Immunität bei einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung mit einem ehemaligen Angestellten der kamerunischen Vertretung in Genf, hat das Bundesgericht entschieden. Der Mann hat ausstehende Löhne von total rund 100’000 Franken eingeklagt. (Urteil 4A_331/2014)
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