Kind mit Behinderung in Normalklasse
BGer – Ein Aargauer Elternpaar muss keinen Beitrag an die Kosten des Assistenzunterrichts leisten, den ihr behindertes Kind in einer Normalklasse benötigt. Der verfassungsmässige Anspruch auf unentgeltlichen Schulunterricht lässt keine Kostenbeteiligung der Eltern zu, nachdem der Besuch der Regelklasse für ihr Kind als pädagogisch beste Lösung befürwortet wurde. (Urteil 2C_590/2014)
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