Bundesrat regelt die Wahl des obersten Kaders der Bundesverwaltung neu
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 28. November 2014 die Grundelemente für die Vorbereitung von Wahlen, die er selbst vornimmt, neu geregelt. Zudem hat er mit einer Änderung der Bundespersonalverordnung den Kreis derjenigen obersten Kader eingeschränkt, die er selbst wählt. Die Änderungen treten am 1. Januar 2015 in Kraft.
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