Handgranatenwerfer bleibt in Untersuchungshaft
BStGer – Ein 55-jähriger Mann, der gemäss Ermittlungen im April in Buchs AG mit einer Handgranate seine Frau töten wollte, bleibt in Untersuchungshaft. Es bestehe eine ernsthafte Fluchtgefahr, entschied das Bundesstrafgericht und wies die Beschwerde des Bosniers ab. (Urteile BH.2014.16 und BP.2014.59)
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