Nachwehen des Machtkampfs bei der Aevis Holding
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Aevis Holding SA (vormals Genolier Swiss Medical Network SA) bezüglich einer Forderung der Anwaltskanzlei Bär & Karrer von rund einer Million Franken in praktisch allen Punkten abgewiesen. (Urteil 4A_147/2014)
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