FINMA: Revidiertes Rundschreiben «Prüfwesen»
Die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht FINMA veröffentlicht das teilrevidierte Rundschreiben «Prüfwesen» (2013/3). Mit der Übertragung der Aufsicht über die Prüfgesellschaften von der FINMA an die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde RAB wurden die gesetzlichen Grundlagen angepasst. Im Zuge dieser Änderungen wurde auch das FINMA-Rundschreiben teilrevidiert und einer Anhörung unterzogen. Das Rundschreiben tritt am 1. Januar 2015 in Kraft.
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