Gerichtlich verfügte Esspause
BGer – Die Zürichsee-Fähre muss ihre Dienstpläne bis Ende Oktober 2015 so ändern, dass die Angestellten während ihrer Schicht eine 20-minütige Pause haben, in der sie eine Mahlzeit zu sich zu nehmen können. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen die gesetzte Frist abgelehnt. (Urteil 2C_779/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare