Fall von Nachtlokal-Betreiber neu zu beurteilen
BGer – Das Bundesgericht heisst die Beschwerde eines Nachtlokal-Betreibers gegen seine Verurteilung wegen versuchten Mordes und weiterer Delikte durch das Obergericht des Kantons Uri teilweise gut. Das Obergericht muss den Fall neu beurteilen und dabei zusätzliche Anstrengungen unternehmen, damit es einen Hauptbelastungszeugen selber befragen kann. Zudem darf es die auf einer Patronenhülse gefundene DNA-Spur des Beschuldigten nicht als Indiz verwenden. (Urteil 6B_529/2014)
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