Jusletter

Es bleibt bei 13 Jahren Haft

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben, Strafen und Massnahmen. Pönologie, Rechtsgleichheit. Verfahrensgarantien. Willkürverbot
  • Zitiervorschlag: Jurius, Es bleibt bei 13 Jahren Haft, in: Jusletter 12. Januar 2015
BGer – Das Bundesgericht hat das Urteil des Obergerichts Zürich gegen einen rund 70-jährigen Schweizer Rentner bestätigt. Der Mann hatte einen drei Jahre älteren Mann erwürgt und beraubt, wofür er mit einer Freiheitsstrafe von 13 Jahren verurteilt worden ist. (Urteil 6B_799/2014)

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