Praxis zu Asylgesuchen von Hazara aus Pakistan definiert
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil (dieses Urteil wurde durch die versammelte Richterschaft der Abteilungen IV und V koordiniert. Es betrifft die Analyse der Situation in einem bestimmten Land und deren rechtliche Würdigung, die über den Einzelfall hinaus für eine Mehrzahl von Verfahren Gültigkeit hat) die Situation der Hazara, einer schiitischen Minderheit in Pakistan, gründlich untersucht. Darin kommt es zum Schluss, dass bei den Hazara in Pakistan keine Kollektivverfolgung festgestellt werden kann. (Urteil E-4269/2013)
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