Bundesanwaltschaft muss bei Übersetzungen nachbessern
BStGer – Die Bundesanwaltschaft hat eine Anklage gegen zwei mutmassliche georgische Mafiamitglieder auf mangelhafte Übersetzungen gestützt und muss deshalb nachbessern. Wegen der langen Dauer der Strafuntersuchung, musste einer der Beschuldigten unterdessen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. (Urteil SK.2014.45)
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