Aus dem Bundesstrafgericht
Bundesanwaltschaft muss bei Übersetzungen nachbessern
Beitragsarten:
Aus dem Bundesstrafgericht
Rechtsgebiete:
Strafprozessrecht
Zitiervorschlag: Jurius, Bundesanwaltschaft muss bei Übersetzungen nachbessern, in: Jusletter 26. Januar 2015
BStGer – Die Bundesanwaltschaft hat eine Anklage gegen zwei mutmassliche georgische Mafiamitglieder auf mangelhafte Übersetzungen gestützt und muss deshalb nachbessern. Wegen der langen Dauer der Strafuntersuchung, musste einer der Beschuldigten unterdessen aus der Untersuchungshaft entlassen werden. (Urteil SK.2014.45)
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