Jusletter

Nachprüfintervall von Personenwagen und Motorrädern

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsarten: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Strassenverkehrsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Nachprüfintervall von Personenwagen und Motorrädern, in: Jusletter 26. Januar 2015
Personenwagen und Motorräder müssen periodisch überprüft werden. Da sie heute dank des technischen Fortschritts höheren Standards entsprechen als früher, hat der Bundesrat beschlossen, dass die erste periodische Nachprüfung künftig erst fünf Jahre nach der ersten Inverkehrsetzung erfolgen muss. Ausserdem werden die Vergabekriterien für Händlerkontrollschilder erweitert.

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