Jusletter

Wem gehört die Krankengeschichte?

  • Autor/Autorin: Ursina Pally Hofmann
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Gesundheitsrecht, Patientenrechte, Persönlichkeitsrechte, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Ursina Pally Hofmann, Wem gehört die Krankengeschichte?, in: Jusletter 26. Januar 2015
Die Krankengeschichte erfüllt verschiedene Zwecke. Sowohl Arzt als auch Patient haben deshalb ein Interesse daran, über die darin enthaltenen Informationen verfügen zu können. Nachfolgend wird geprüft, ob sich eine gesetzliche Regelung finden lässt, die einer beidseitigen Verfügbarkeit entgegensteht, indem sie die Krankengeschichte nur einer Person zuordnet.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 1.1. Inhalt und Zweck
  • 1.2. Form
  • 2. Krankengeschichte als Datensammlung im Gesundheitswesen
  • 2.1. Allgemeines
  • 2.2. Kosten
  • 2.3. Dokumentationspflicht
  • 2.4. Aufbewahrungspflicht
  • 2.5. Auskunft und Herausgabe
  • 2.6. Inhaber der Datensammlung
  • 2.7. Recht auf Vergessen
  • 2.8. Recht auf Vergessen nach europäischem Vorschlag für eine Datenschutz-Grundverordnung
  • 3. Krankengeschichte als Sache
  • 4. Krankengeschichte als Urkunde
  • 4.1. Urkunde
  • 4.2. Unterdrückung von Urkunden
  • 5. Krankengeschichte als Beweismittel
  • 6. Fazit

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