Jusletter

Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Strafprozess

  • Autor/Autorin: Sandra Massari
  • Beitragsarten: Beiträge
  • Rechtsgebiete: Strafprozessrecht
  • Zitiervorschlag: Sandra Massari, Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Strafprozess, in: Jusletter 2. Februar 2015
Die Kosten- und Entschädigungsregelungen der Strafprozessordnung geben in Rechtsprechung und Lehre immer wieder zu Diskussionen Anlass. Mit diesem im Rahmen des CAS Lehrganges «Judikative» 2013/2014 verfassten Beitrag wird die Thematik mit Bezug auf die Privatklägerschaft vertieft behandelt und versucht, für die Praxis Lösungsvorschläge aufzuzeigen.

Table des matières

  • 1. Einleitung
  • 2. Die Privatklägerschaft
  • 2.1. Begriff, Voraussetzungen und Stellung im Prozess
  • 2.2. Arten der Privatklägerschaft
  • 3. Die Kosten- und Entschädigungsregelungen in der Schweizerischen Strafprozessordnung
  • 3.1. Im Allgemeinen
  • 3.2. Im Verhältnis beschuldigte Person und Privatklägerschaft
  • 4. Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft bei einer Verfahrenseinstellung oder Nichtanhandnahme
  • 4.1. Vorverfahren
  • 4.1.1. Zivilklägerschaft
  • 4.1.2. Strafklägerschaft
  • 4.1.3. Zivil- und Strafklägerschaft
  • 4.2. Beschwerdeverfahren
  • 4.2.1. Die verfügte Einstellung/Nichtanhandnahme wird von der Beschwerdeinstanz bestätigt
  • 4.2.2. Die verfügte Einstellung/Nichtanhandnahme wird von der Beschwerdeinstanz aufgehoben
  • 5. Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Hauptverfahren
  • 5.1. Erstinstanzliches Gerichtsverfahren
  • 5.1.1. Zivilklägerschaft
  • 5.1.2. Strafklägerschaft
  • 5.1.3. Zivil- und Strafklägerschaft
  • 5.2. Berufungsverfahren
  • 5.2.1. Die Berufung der beschuldigten Person wird gutgeheissen
  • 5.2.2. Die Berufung der Strafklägerschaft wird gutgeheissen
  • 5.2.3. Die Berufung der Strafklägerschaft wird abgewiesen
  • 5.2.4. Die Berufung der Staatsanwaltschaft wird gutgeheissen
  • 6. Kosten- und Entschädigungsfolgen für die Privatklägerschaft im Strafbefehlsverfahren
  • 7. Schlussfolgerung

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