Personenfreizügigkeit von EU-Bürgern garantiert kein Bleiberecht
BGer – Die Personenfreizügigkeit hat ihre Grenzen. Sie erlaubt es EU-Bürgern nicht, in der Schweiz ein Bleiberecht auf unbestimmte Zeit zu erhalten, wenn sie keine Arbeitsstelle mehr finden. Zu diesem Schluss kommt das Bundesgericht. (Urteil 2C_195/2014)
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