Beschwerde gegen Planungszone abgewiesen
BGer – Der Erlass und die Verlängerung einer Planungszone im Industriegebiet von Bilten (GL) ist rechtmässig. Damit bleibt das Bauprojekt für eine Holzextraktionsanlage in diesem Gebiet weiterhin auf Eis gelegt. (Urteil 1C_183/2014)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare