Erleichterungen bei den Arbeits- und Ruhezeitvorschriften für gewisse Transporte
Der Bundesrat hat am 11. Februar 2015 entschieden, dass Transporte von Material und Ausrüstungen unter gewissen Voraussetzungen von der Chauffeurverordnung ausgenommen werden. Von dieser Erleichterung profitieren insbesondere KMU-Handwerksbetriebe. Die Neuerung tritt am 1. Mai 2015 in Kraft.
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