Jusletter

Mehrparteienverfahren und kollektiver Rechtsschutz vor Zivilgerichten in der Schweiz

Bestandesaufnahme und Ausblick

  • Autor/Autorin: Lukas Wyss
  • Beitragsarten: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Zivilprozessrecht, Internationales ZPR, Europarecht und Internationales Recht, Rechtsvergleichung
  • Zitiervorschlag: Lukas Wyss, Mehrparteienverfahren und kollektiver Rechtsschutz vor Zivilgerichten in der Schweiz, in: Jusletter 16. Februar 2015
Im Nachgang zur Bankenkrise sowie den «Swissair»-Prozessen wird in der Schweiz die Verstärkung des kollektiven Rechtsschutzes gefordert, was – parallel zu ebensolchen Bestrebungen auf europäischer Ebene – zu entsprechenden Vorschlägen des Bundesrates geführt hat. Der Beitrag untersucht die Regelung von Mehrparteienverfahren und kollektivem Rechtsschutz in der Schweiz de lege lata und erörtert unter Berücksichtigung von Erfahrungen im Ausland kritisch Möglichkeiten zu deren Verstärkung sowie die Implikationen für Anwaltschaft und Gerichte zu deren effektiven Umsetzung in der Praxis.

Inhaltsverzeichnis

  • I. Einleitung
  • II. Bedürfnisse und Begriffe
  • A. Mehrparteienverfahren
  • B. Kollektiver Rechtsschutz
  • III. Prozessuale Instrumente der schweizerischen ZPO zur Führung von Mehrparteienverfahren bzw. Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes
  • A. Die Streitverkündungsklage
  • 1. Allgemeine Voraussetzungen
  • 2. Zuständigkeit
  • 3. Vor- und Nachteile
  • B. Objektive und subjektive Klagenhäufung bzw. Streitgenossenschaft
  • 1. Subjektive Klagenhäufung (einfache Streitgenossenschaft)
  • 2. Objektive Klagenhäufung
  • 3. Beurteilung
  • C. Verbandsklage
  • IV. Beispiele des kollektiven Rechtsschutzes aus dem Ausland – die US-amerikanische «Class Action», die französische «action de groupe» und das niederländische Gruppenvergleichsverfahren
  • A. Die US-amerikanischen «Class Action»
  • B. Die französische «action de groupe»
  • C. Das niederländische Gruppenvergleichsverfahren «Wet Collectieve Afwikkelingen Massaschade» (WCAM)
  • 1. Gesetzliche Regelung und Erfahrungen
  • 2. Beurteilung
  • V. Massnahmen zur Verstärkung des kollektiven Rechtsschutzes in der Schweiz de lege ferenda
  • A. Bericht des Bundesrates «Kollektiver Rechtsschutz in der Schweiz – Bestandesaufnahme und Handelsmöglichkeiten»
  • B. VE-FIDLEG
  • VI. Würdigung und Schlussfolgerungen
  • A. Ausbau des kollektiven Rechtsschutz in der Schweiz – mit Augenmass
  • B. Prozesskostenverlegung und Prozesskostenfinanzierung
  • 1. Prozesskostenverteilung de lege lata
  • 2. Einführung von Erfolgshonoraren?
  • 3. Förderung der Prozesskostenfinanzierung
  • 4. Einführung eines Prozesskostenfonds bzw. Einsatz der Schiedsgerichtsbarkeit in Finanzdienstleistungsstreitigkeiten?
  • C. Stärkung der Möglichkeiten zur vorprozessualen Beweisabnahme
  • 1. Ausdehnung des Anwendungsbereichs der vorsorglichen Beweisabnahme (Art. 158 ZPO) im Bereich des kollektiven Rechtsschutzes
  • 2. Verbessertes Auskunftsrecht gemäss VE-FIDLEG
  • a. Die Regelung gemäss VE-FIDLEG
  • b. Beurteilung
  • D. Instrumente des kollektiven Rechtsschutzes
  • 1. Verbandsklagen
  • 2. Gruppenvergleichsverfahren
  • 3. Einführung einer allgemeinen Gruppenklage?
  • a. Zahnloses Opt-in?
  • b. Die Förderung von Streuklagen – erstrebenswert?
  • c. Kein Bedarf an einer spezialgesetzlichen Gruppenklage im FIDLEG
  • d. Auswirkungen von Verfahren des kollektiven Rechtsschutzes auf Verjährungs- bzw. Verwirkungsfristen
  • E. Anpassung der gegenwärtigen Instrumente der ZPO zur Wahrnehmung kollektiven Rechtsschutzes
  • F. Konsequenzen für die Verfahrensleitung und die Verfahrenskompetenz der Parteien
  • VII. Schlussbemerkungen

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