Schenkkreis-Morde: Bundesgericht weist Beschwerden ab
BGer – Die drei Tatbeteiligten der im Jahr 2009 verübten Schenkkreis-Morde haben beim Bundesgericht gegen die Urteile des Obergerichts des Kantons Solothurn Beschwerde geführt. Alle drei waren zu lebenslänglichen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Das Bundesgericht weist die drei Beschwerden in allen Punkten ab. (Urteile 6B_644/2014, 6B_648/2014, 6B_673/2014)
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