Bedingte Strafe für Ex-Besitzer des Chiemsee-Kessels in Reichweite
BGer – Auf Geheiss des Bundesgerichts darf das Obergericht Zürich einen Finanzjongleur zu einer Freiheitsstrafe von maximal 24 Monaten verurteilen. Bis zu diesem Strafmass ist ein vollbedingter Vollzug möglich. Das Obergericht wird sich nun zum dritten Mal mit dem Fall des ehemaligen Besitzers des 2001 im Chiemsee gefundenen Goldkessels befassen müssen. (Urteil 6B_887/2014)
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