Affäre Giroud – Giroud gegen Journalisten
BGer – Die Waadtländer Staatsanwaltschaft hat korrekt gehandelt, als sie einer Strafanzeige des Walliser Weinhändlers Dominique Giroud gegen Journalisten des Westschweizer Fernsehens nach einer ersten Prüfung nicht weiter nachgegangen ist. Das Bundesgericht hat den entsprechenden Entscheid des Kantonsgerichts bestätigt. (Urteil 6B_916/2014)
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