Kantonale Asyl-Initiative
BGer – Der Luzerner Kantonsrat hat zu Recht die Bestimmung in der Volksinitiative «Für eine bürgernahe Asylpolitik» für ungültig erklärt, mit welcher der Kanton zum Bau von Asylunterkünften ausserhalb von Bauzonen verhalten werden sollte. Entgegen dem Entscheid des Kantonsrats wird das Volk aber darüber abstimmen können, ob der Aufenthalt von Asylsuchenden in Asylunterkünften der Gemeinden auf maximal ein Jahr beschränkt werden soll. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Luzerner SVP teilweise gut. (Urteil 1C_109/2014)
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